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- Allsonntäglich - |
Nr. 3. |
Anno '09. |
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Generalbaß-Musik Der populäre Begriff „Barockmusik“ sagt so gut wie nichts aus. Die einen möchten das sogenannte „Rokoko“ mit einschließen, Bachanbetende bestehen gern darauf, es ende deren „Barock“ mit dem Tode ihres Meisters. Und wo denn genau „Hochbarock“ und endlich das „Spätbarock“ anzusiedeln sei, sollten die Disputanten gelegentlich einmal durch Flaschendrehen ermitteln ... Lassen wir alle diese Mutmauscheleien fahren, denn wir brauchen das B-Wort in keinster Weise. Der Begriff Generalbaß, bzw. Basso Continuo, ist absolut sprechend und präcise. Zudem handelt es sich um Begrifflichkeit, die heute, wie seinerzeit, gültig ist. Letztlich handelt es sich um die einzig fachgerechte Bezeichnung, auch wenn sie für den Massenmarkt wohl nicht eingängig genug erscheint. Was uns hier keinen Deut interessirten muß. Die Generalbaß-Zeit kennzeichnet jene Musicirpraxis, bei der man ab etwa 1600 vom starren Poliphoniegedanken des Contrapunctes abrückte, um zunächst einmal accordisch zu begleiten. Diese Begleitung nennt man den Generalbaß. Tragendes Generalbaß-Instrument ist das Cembalo, französisch Clavessin, schlicht Clavier, oder auch Clavicymbal genannt. Sporadisch Interessierte wissen meist nicht, daß sich noch im frühen 18. Jahrhundert zum Clavier oftmals die Laute gesellt – auf jeden Fall wenn die Besetzung stärker ist. Zu diesen Accord-Instrumenten erklingen ein oder mehrere Baßinstrumente, wie Violoncello, Baßgambe, oder Fagott. All diese Accord- und Baßinstrumente formiren gemeinsam den Generalbaß – vergleichbar wiederum mit der „Rhythmusgruppe“ (Klavier, Baß, Guitarre/Banjo) im Jazz. Poliphone Stilmittel werden freilich auch in der Generalbaß-Musik weiter verwendet – dies jedoch nicht mehr ausschließlich. Die Wirkung der Musik etwa Händels beruht zumeist auf monophonen Sätzen, welche Expression, also Ausdruck, über die streng contrapunctischen Satzregeln der Renaissance stellen. Durch teilweise Brechung dieses spätmittelalterlich starren Regelconstructes entstand um 1600 also Neues. Die Musik des 17. und 18. Jahrhunderts erlaubt noch nicht die harmonischen Freiheiten der späteren Jazzharmonielehre, ist jedoch im Vergleich zur Renaissance schon ein bedeutender Befreiungsschlag. Der Vergleich mit dem Jazz ist übrigens gar nicht mal abwegig, denn die Structur einer Generalbaß-Capelle ist der einer Swingband durchaus ähnlich: Der „walkin bass“ des Swing-Contrabasses ist zwar freier, improvisatorischer, als etwa das Violoncello beim Generalbaß, erfüllt im Princip aber die gleiche Function. Die Begleitungen von Jazz-Klavier und Generalbaß-Clavier ähneln sich bei der rechten Spielhand schon deutlicher: Von beiden Tastenspielern wird viel Improvisationsvermögen verlangt und beide (Klavier wie Clavier) schlagen keinesfalls durchgehend Accorde, sondern brechen diese in kunstrichtiger Weise: Anstatt im Generalbaß bespielsweise fortwährend C-Dur-Dreiklänge durch zuschlagen, könnte die rechte Hand auf der ersten Viertel etwa die Töne C' und G' (Quintintervall) gleichzeitig anschlagen um sie dann liegen (nachklingen) zu lassen. Auf dem 2. Viertel könnte dazu F (Quart), auf dem 3ten alterirt von E (Terz) erklingen. Auf der 4. Viertel (ausgehend vom 4/4-Tact) könnte man mit der jetzt interessanten Färbung des Octavintervalls C' mit C'' abschließen. Im folgenden Tact möchte man dann auch ruhig mal einen ganzen Dreiklang mit einflechten, wo ein solcher optimal wirken wollte ... - So klingt nicht alles einerlei, sondern abwechslungsreich und interessant. Die Ausführung eines dermaßen creativen Satzes verlangt absolut Erfahrung, ausgeprägt guten Geschmack und entwickeltes Stilempfinden und fußt auf jahrelanger Praxis und Erfahrung. - Übrigens bringt die Quart, die hier mit eingeflochten wurde, gewissen Pfeffer mit in den Satz hinein. Ein solches Generalbaß-Accompagnement muß selbstredent auch Rücksicht auf den Melodieverlauf nehmen, was wir hier, der Kürze halber, aussparen. Ragtimeorientirte Jazzbegleitungen sind recht ähnlich structurirt (abgesehen von rhythmischen und jazzharmonischen Besonderheiten). Genau wie ein Jazz-Klavierist muß der Generalbaß-Clavierspieler in der Lage sein, solche Accompagnements aus dem Augenblick zu erfinden, um sie zugleich um zusetzen. Insgesamt ist die Generalbaß-Musik der galanten Zeit um 1700 weitaus freier, als mittlerweile in der heute sogenannten „Barockmusik“ bzw. „alten Musik“, der Fall ist. Der schon betagte Joachim Quantz schreibt rückblickend im Jahre 1752, ein guter Musiker müsse jederzeit in der Lage sein, aus dem Stehgreif, nämlich extempore zu spielen. Dies nicht allein nach Signaturen, sondern notfalls auch nach Gehör! Man spricht zu dieser Zeit noch nicht vom Improvisiren, sondern von Extemporiren. Auch Melodieinstrumente, wie Geige, Flöte, oder Oboe, müssen zu jedem Accompagnement etwas erfinden können – nicht allein wegen der Abwechslung und Auflockerung gegenüber notirten Passagen. Nein, oftmals fehlt dem Componisten schlicht Zeit und Gelegenheit, alles genau auszusetzten. Man muß bedenken, daß es sich hier ursprünglich um viel gespielte Gebrauchsmusik handelt, die erst später, durch die Nachwelt, in starre Formen gepreßt werden wird. Noch eindrücklicher kann man die Generalbaß-Technik in dem Buche Johann David Heinichens erfahren, der hier abschließend citirt werden soll. Das Eingehen auf seine spieltechnischen Anregungen würde hier allerdings den Rahmen sprengen. Am Ende wird der Buchtitel immerhin erwähnt, damit der Hochinteressirte sich dieses Faksimile-Werk complettement zu Gemüte führen könne: „§. 2. Also kan nun derjenige bey guter Anführung schon mit Nutzen den General-Bass zu spielen anfangen/ welcher nur auff dem Clavier die Claves und Semitonia, den Unterscheid der gestrichenen oder ungestrichenen Octaven, ingleichen was Secunda, Tertia, Quarta, Quinta, Sexta, Septima, Octava und Nona sey/ vollkommen inne hat; nechst diesen mag er kaum eine oder etliche wenige Menuetten in die Faust gebracht haben/ welches eine Arbeit von 1/ höchst 2. Monathen seyn kan.“ Aus: Johann David Hein(i)chen, „Neu erfundene und Gründliche Anweisung ... des General-Basses“ (1711)
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Die GalanteWelt, Extraordinari Avisor vor die galante Nachwelt, ist das Organ der Welt um Anno 1700, welche von der Nachwelt vielfältig gering geschätzt und verleumdnet wurde und soll Ehre, Würde und Ruf der galanten Generation wieder auf errichten. Erscheinungsort der GalantenWelt ist seit Anno 1709 in Berlin, wo gleichwohl die teutschsprachige galantewelt.de gepflogen wird. |
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